Ich bin approbierte Kinder- und Jugendlichensychotherapeutin für Verhaltenstherapie und verfüge damit über die Fachkunde in einem Richtlinienverfahren. Ich bin eingetragen im Arztregister Niedersachsen/Braunschweig.
Ich behandle junge Menschen ab Geburt bis zum 21. Geburtstag und bei Beginn vor dem 21. Geburtstag auch darüber hinaus.
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sodass gesetzliche Kassen grundsätzlich die Kosten übernehmen. Sie benötigen keine Überweisung, sondern nur die Krankenversicherungskarte.
Anmeldungen von Selbstzahlern können aktuell nicht angenommen werden!
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst zu übernehmen. In diesem Fall werden keine Informationen an die Krankenversicherung Ihres Kindes weitergeleitet.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Anmeldungen von Privatversicherten können aktuell nicht angenommen werden!
Die Behandlungskosten werden in der Regel von der privaten Versicherung und der Beihilfe erstattet. Im Einzelfall hängt die Übernahme der Kosten und der Umfang der Leistungen von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Es ist sinnvoll, sich vor Antritt der Psychotherapie bei der Krankenversicherung nach deren Bedingungen für die Übernahme der Therapiekosten zu erkundigen.